Asylsuchende gehören zu den Schwächsten in unserer Gesellschaft. Während ihr Antrag auf Asylschutz bearbeitet wird, brauchen viele Menschen, die in Europa einen sicheren Ort gesucht haben, Unterstützung bei Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Medikamenten und anderen lebensnotwendigen Dingen. Asylsuchende sind in der Tat besonders anfällig für Armut und Hunger (insbesondere Asylsuchende mit Familien, die sie ernähren müssen) und sind in hohem Maße auf das Wohlwollen karitativer Einrichtungen angewiesen, die ihre Notlage verstehen. Eines der Hauptziele für Asylsuchende ist Deutschland, das mit Frankreich, Spanien und Griechenland den Löwenanteil der Schutzsuchenden aufnimmt. So sehr, dass sich 2019 in Deutschland 142.000 Asylbewerber registrierten, was fast einem Viertel aller Asylsuchenden in der EU entspricht.
Wir sprachen mit RA Maibaum, Experte für Einwanderungsrecht in Köln.
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die Leistungen (und die dafür geltenden Bedingungen) für Asylsuchende in Deutschland sind im Asylbewerberleistungsgesetz festgelegt, das ursprünglich 1993 eingeführt wurde. Das bedeutet, dass diejenigen, die vor Konflikten und Unterdrückung in ihren Heimatländern Zuflucht suchen, Anspruch auf Asyl haben Anspruch auf Unterstützung in Form von Leistungen und Sozialhilfe haben, wenn sie in Deutschland Asyl beantragen. Das Gesetz regelt, wer Anspruch auf staatliche Hilfen hat, nämlich Asylbewerber in Deutschland ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, und regelt auch diejenigen, die wegen Abschiebung einen Ausreisetermin haben.
Abgelehnte Asylbewerber, die abgeschoben werden sollen, aber nicht zum voraussichtlichen Ausreisetermin ausreisen, haben nur Anspruch auf Grundsicherung; „Bis zur Ausreise oder Durchführung der Abschiebung werden ihnen lediglich Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Verpflegung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege gewährt.“ Eine Ausnahme kann jedoch gemacht werden, wenn die Person aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (z. B. aufgrund von COVID-19-Reisebeschränkungen), nicht abreisen konnte.
Das Gesetz wurde 2015 überarbeitet, um das verfügbare Sozialhilfeniveau auf 90 % der anderen Sozialleistungen anzuheben, und ermöglicht es Asylbewerbern, nach 15 Monaten alle Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung zu erhalten.
Welche Leistungen erhalten Asylsuchende in Deutschland?
Die Leistung, die einem alleinstehenden erwachsenen Asylbewerber in Deutschland gewährt wird, beträgt 354 € pro Monat. Davon sind 219 Euro für Lebensmittel, Miete, Kleidung, Gesundheit und andere persönliche Gegenstände bestimmt, 135 Euro sind „Taschengeld“. Dieser Betrag gilt nur für Personen, die außerhalb einer Unterkunft untergebracht sind. Nur für Personen in Unterkünften erhalten 135 € pro Monat.
Für Paare reduziert sich die Leistung auf 318 € (wenn in einer Unterkunftseinrichtung) und 135 € (wenn nicht in einer Unterkunftseinrichtung). Haushaltsmitglieder erhalten Folgendes:
- Wenn über 18 Jahre: 284 € oder 108 € (jeweils)
- Im Alter zwischen 14 und 17 Jahren: 276 € bzw. 76 €
- Im Alter zwischen 6 und 14 Jahren: 242 € bzw. 83 €
- Bei einem Alter zwischen unter Jahren: 214 € bzw. 79 €
Diese Leistungen sollen Lebensmittel, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege und andere für den Haushalt notwendige Verbrauchsgüter abdecken. Darüber hinaus sind auch Kosten im Zusammenhang mit akuten Gesundheitsbedürfnissen, Schwangerschaft und Geburt enthalten. Der Betrag, der Personen in Asylbewerberunterkünften zur Verfügung gestellt wird, ist geringer, da die Kosten für Lebensmittel, Unterkunft, Heizung, Kleidung und andere persönliche Notwendigkeiten übernommen werden.
Hierzu heißt es im Gesetz: „Bei der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Abs. 1 AsylG wird der notwendige Bedarf durch Sachleistungen gedeckt. Kann Kleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, kann diese in Form von Gutscheinen oder anderen vergleichbaren geldwerten Leistungen gewährt werden. Hausrat kann ausgeliehen werden.
Der notwendige persönliche Bedarf soll durch Sachleistungen gedeckt werden, soweit dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist. Sind Sachleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich, können auch Leistungen in Form von Gutscheinen, anderen vergleichbaren bargeldlosen Konten oder Geldleistungen gewährt werden.“
Werden Asylbewerber in Deutschland automatisch Leistungen erbracht?
Nein, Asylbewerber haben zwar Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, diese müssen jedoch nach Stellung des Asylantrags gesondert beantragt werden. Personen, die Asyl beantragt haben, müssen sich an ihr örtliches Sozialamt wenden, um die ihnen zustehenden Leistungen zu beantragen. Die Dokumentationsanforderungen variieren zwischen den Sozialämtern, es wird jedoch empfohlen, dass Antragsteller ihren Reisepass und Nachweise (wenn möglich) mitnehmen:
- dass sie Asyl beantragt haben
- ihrer Adresse in Deutschland
- über ihre Einnahmen und Ausgaben (in Form von Kontoauszügen und Rechnungskopien)
- Mietvertrag (falls nicht in einem Wohnheim untergebracht)
Es ist auch ratsam, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen, das eine direkte Auszahlung der monatlichen Leistungen ermöglicht.
Darf ein Asylbewerber in Deutschland arbeiten?
Das Asylbewerberleistungsgesetz erlaubt Asylbewerbern zu arbeiten, aber jeder durch Beschäftigung verdiente Betrag kann die Höhe der verfügbaren Leistungen verringern. Jedes örtliche Sicherheitsbüro kann dazu Auskunft geben. Typischerweise mindert etwa ein Viertel des Erwerbseinkommens nicht die Höhe der Sozialleistungen. Dies bedeutet, dass der Rest des durch unselbstständige Erwerbstätigkeit erzielten Einkommens den Bezug verringern kann, dies wirkt sich jedoch nicht auf die Höhe des Mietzuschusses aus.
Letzte Worte
Die Leistungen und Rechte, die Asylsuchenden in Deutschland zuerkannt werden, können den Unterschied zwischen einem Leben in Not und der Deckung des Lebensunterhalts ausmachen. Jeder Asylsuchende in Deutschland, der sich nicht sicher ist, welche Leistungen und andere Hilfen in seiner Region verfügbar sind, sollte sich an das nächstgelegene Sozialamt wenden, um sich zu erkundigen.
Abhängig von Ihren Umständen können auch andere freiwillige Leistungen über die standardmäßige finanzielle Unterstützung hinaus verfügbar sein. Kurz gesagt, haben Sie keine Angst, um Hilfe zu bitten, wenn Sie sie brauchen.